Theater
Aus Zensur Archiv
Aufführungen
Oskar Kokoschka: "Mörder Hoffnung der Frauen", 1909
Das Stück handelt vom erotisch aufgeladenen, handgreiflichen und schlussendlich tödlichen Kampf der Geschlechter und führte zu einem handfesten Skandal. Die Uraufführung 1909 in Wien wurde von Gelächter und einem nicht enden wollenden Pfeifkonzert begleitet. Die Presse forderte eine Zensur. (Spiegel 3 2005)
Living Theatre: "Paradise now", 1970
Das auch in Berlin aufgeführte Stück "aus der Subkultur" verstand sich gleichermaßen als Gesellschaftskritik und Tabubrecher. Die Reaktionen waren heftig und wegen der "gewagten" Darstellung der Ruf nach einer Zensur nicht weit. (u.a. Spiegel 3 1970)
Erasmus Schöfer: "Vielleicht bin ich schon morgen eine Leiche", Köln und Wuppertal 1971
Sein "proletarisches Lustspiel" über die Große Koalition kulminiert in einem tödlichen Angriff auf Kurt Georg Kiesinger. Es wurde "aus politischen Gründen" von den Theater-Chefs in Köln und Wuppertal abgelehnt. (Spiegel 9 1971)
“Salome“ von Richard Strauss, Augsburg 1980
1980 wollte die CSU in Augsburg die Inszenierung der Oper „Salome“ (Richard Strauss) durch Werner Schroeter verhindern. Der Regisseur wurde als „entarteter Künstler“ und „Parasit“ bezeichnet. Nach Einschätzung des „Bayernkurier“ wurde ihm das Fehlen von jeglichem „Schamgefühl“, das etwas „spezifisch Menschliches ist“ und das folglich „die Affen nicht aufweisen“ (Franz-Josef Strauß) ebenso vorgeworfen, wie die „Zerstörung von Grundwerten“. Folglich sei eine Aufführung unter Schroeter ein „missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern“. Für den bayrischen CSU-Wirtschaftsminister Anton Jaumann hatte damit längst der Untergang des Abendlandes begonnen, weil das und der „Entartete“ längst „von der zivilisatorischen Entwicklung“ und damit „automatisch von der Menschheit“ ausgeschlossen sei. (Spiegel 23 1980)
"Der Klassenfeind", 1981/1986
Theaterstück und Film schildern die Hoffnungslosigkeit und Leere vieler Schulabgänger. 1986 warnte das Kultusministerium von Baden-Württemberg vor der Heilbronner-Inszenierung: "Dringend" wurde davor gewarnt "mit Schülern der Unter- und Mittelstufe" das Stück "zu besuchen", da die "teilweise sehr ordinäre Sprache" verhindern würde, dass die Schüler den "tatsächlichen Sinn" erfassen würden. (Spiegel 16 1986)
"Sommernachtstraum" von Shakespeare, New York 1991
Joe Papp hatte sich für die Inszenierung in New York des Klassikers etwas Besonderes ausgedacht: Die Aufführung fand in portugiesischer Sprach statt. Da das in New York nur wenige Menschen verstehen, spielten die Schauspieler nackt, da dies "international verständlich" (Papp) sei. Die Entrüstung war riesig. (Spiegel 31 1991)
"Kleiner Mann, was nun?", Ulm 1992
Sittenhüter empörten sich u.a. über das Stück "Kleiner Mann, was nun?", weil z.B. ein erigierter Plastik-Penis zu sehen war. Aber insgesamt stand das Ulmer Theater während der ganzen Spielzeit 1992 in der Kritik: Abonnenten verlangten Schmerzensgeld für ihre verwüsteten Geschmacksnerven. Rund 1500 kündigten ihre Abos. (Spiegel41 1992)
“Die Weber“ von Gerhard Hauptmann, Dresden 2004
Talkmasterin Sabine Christiansen klagte 2004 gegen eine Textstelle („wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Sabine Christiansen“) der umstrittenen Dresdner Inszenierung von Hauptmanns „Die Weber“. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht schloss sich nicht der Deutung der Fernsehjournalistin an, wonach in der Aufführung zu ihrer Ermordung aufgerufen würde. (MZ 10.12.04)
Deutsche Bühnen: Generelles Rauchverbot abgelehnt, 2006
Die Deutsche Bühnen lehnten ein generelles Rauchverbot an Theatern ab. Die Bundesregierung müsse, so die Meinung, ihr geplantes Nichtrauchergesetz so einschränken, dass die künstlerische Freiheit nicht verletzt werde, sagte der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin: „In vielen Dramen finden Sie Hinweise wie: `Er zündet sich eine Zigarette an.` Das kann man einfach nicht weglassen.“ Als Regieanweisung des Autors kommt Rauchen u. a. in Ibsens „Nora“ oder Tschechows „Wanja“ und „Die Möwe“ vor. Der Regisseur Jürgen Gosch ließ sogar im „Zerbrochenen Krug“ von Kleist rauchen. (WN 5.10.2006)
„Das große Massakerspiel oder Triumph des Todes“ von Ionesco, Frankfurt 2006
Während der Premiere von Sebastian Hartmanns Interpretation des Ionesco Stückes „Das große Massakerspiel oder Triumph des Todes“ auf einer Nebenbühne des Frankfurter Schauspiels riss der Darsteller Thomas Lawinky im Februar 2006 dem Kritiker Gerhard Stadelmaier den Schreibblock mit den Worten aus der Hand mit den Worten: „Mal sehen, was der Kerl geschrieben hat“.“ Zwar gab Lawinky den Block zurück, der FAZ-Chefkritiker Stadelmaier aber stand auf und verließ das Theater, während ihm der Schauspieler nachrief „Hau ab, du Arsch!“. Als Folge des Eklat wurde der Schauspieler aus seinem Gastvertrag in Frankfurt entlassen. Die Frankfurter Aufführung musste umbenannt werden, weil der deutsche Verlag Ionescos befand, Hartmanns Inszenierung nutze allenfalls zehn Prozent der Stückvorlage. Als neuer Titel kam „Being Lawinky“ ins Spiel. Die Attacke, die Stadelmaier als Angriff quf die Pressefreiheit wertete, löste eine heftige Debatte über die Auswüchse des modernen Regietheaters aus. (Spiegel 10 2006)
„Ulrike Maria Stuart“ von Elfriede Jelinek, Hamburg 2006
Ärger gab es im Thalia Theater (Hamburg) um Elfriede Jelineks Stück „Ulrike Maria Stuart“. Jelinek vergleicht das Verhältnis der RAF-Terroristinnen Grudrun Ensslin und Ulrike Meinhof mit dem Machtkampf zwischen Maria Stuart und Elisabeth I. in Schillers „Maria Stuart“, Die Publizistin Bettina Röhl, Tochter von Ulrike Meinhof, hatte im Juni einer öffentlichen Probe beigewohnt. Sie sah sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangte eine Absetzung bzw. massive Änderung. In der Inszenierung war u.a. die erhängte Ulrike Meinhof minutenlang auf der Bühne zu sehen.(Stern 44 2006)Zusätzliche Kritik kam von der österreichischen Dramatikerin Marlene Steeruwitz. Sie ging gegen die Aufführung vor, weil Textauszüge eines Gesprächs zwischen ihr und Jelinek aus der Zeitschrift Emma verwendet wurden. Dazu treten die Schauspieler in Kostümen auf, die einer Vagina ähneln. Streeruwitz ließ dem Theater eine Unterlassungserklärung zustellen, die aber mit der Weigerung des Intendanten Ulrich Khuon, diese zu unterschreiben, gekontert wurde. Die Angelegenheit landete vor Gericht, das Steeruwitz´ Argumenten nicht folgen konnte. (Spiegel 48 2006)
Peter Weiss: „Die Verfolgung und Ermordung Jean Paul Marat", 2008
Die Inszenierung des umstrittenen Regisseurs Volker Lösch am Hamburger Schauspielhaus zeigte das "Hospizes zu Charenton unter Anleitung des Herrn de Sade“ - ein Chor von echten Arbeitslosen las dazu die Liste der reichsten Hamburger vor. Bereits einen Tag vor der Premiere hatten vier der 28 genannten Millionäre dagegen protestiert. „Die vier Personen drohten mit einer einstweiligen Verfügung, sollten ihre Namen auf der Bühne genannt werden", sagte ein Sprecher. Die betroffenen Namen wurden deshalb bei der Premiere nicht vorgelesen, stattdessen das anwaltliche Schreiben zitiert. Hamburger Medien veröffentlichten danach die vier Namen. Am Ende der Inszenierung ruft der Chor der Arbeitslosen noch „Bomben in Sexshops!“, Hamburg soll brennen!“ „Das Geld ganz abschaffen!“. Das Premierepublikum spendete lang anhaltenden Beifall. (WN 29.10.2008)
“Idomeneo“ von Mozart und zum Begriff der Kunstfreiheit, Berlin 2006
Aus Sorge über mögliche islamistische Anfeindungen wurde die Oper „Idomeneo“ (Mozart) in Berlin vom Spielplan genommen. Dazu der damalige Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) „Wenn die Sorge vor möglichen Protesten schon zur Selbstzensur führt, dann gerät die demokratische Kultur der freien Rede in Gefahr“. In der am 5.11.2006 geplanten Wiederaufnahme der Opernaufführung sollten in einer Szene die enthaupteten Köpfe von Poseidon, Jesus, Buddha und Mohammed gezeigt werden. Das Berliner Landeskriminalamt daraufhin bereits im Juli 2006 vor möglichen Protesten oder Anschlägen von Islamisten gewarnt. (MZ 27.11.2006) Zum Hintergrund: Im Münsterland war zunächst bei einem Theatertreffen eine Aufführung von Lutz Hübners „Ehrensache“ abgesagt worden. Es ging um die Persönlichkeitsrechte eines getöteten Mädchens, deren Eltern Vorrang vor der Kustsfreiheit forderten. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1971 über die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit geurteilt. Diese gelte zwar schrankenlos, könne aber mit Grundrechten wie der Unverletzlichkeit der Menschenwürde kollidieren. Im konkreten Fall ging es damals um den verstorbenen Schauspieler Gustav Gründgens und dessen kaum verschleiertes Portrait im Roman „Mephisto“ von Klaus Mann. Das Gericht bestätigte zwar nach Abwägung der Rechtsgüter die Kunstfreiheit und Menschenwürde, machte aber zugleich deutlich, dass das Ergebnis dieser Abwägung hätte anders ausfallen können. Das wesentliche Erkenntnis aus dem Urteil war, dass mit der Kunstfreiheit kein absoluter Freibrief verbunden. Gleiches galt für "Esra" von Biller oder einer Inszenierung der Staatsschauspiels Dresden, in der von einem Mord an Sabine Christiansen die Rede war. Was die Sache verkompliziert ist die Frage, wann überhaupt von Kunst die Rede sein kann. Nach den Erfahrungen mit nationalsozialistischen „Kunstrichtern" geht man in der Bundesrepublik eher von einem Kunstbegriff aus, den die Kunstschaffenden im Prinzip selber füllen können. Wer behauptet, Kunst zu schaffen, kann sich damit auf die Kunstfreiheit berufen – selbst wenn er nur ein schlechter Comedian ist. Da aber die Freiheit, die das Grundgesetz gewährt, als absolut schätzenswert anzusehen ist, sollte auch die Forderung mit dieser Freiheit verantwortungsbewusst umzugehen, kein Tabu sein. Verantwortung und Selbstzensur sind nicht dasselbe. Das Schlagwort "Kunstfreiheit" musste auch herhalten, als eine Intendantin in Berlin sich nicht in der Lage sah, die Sicherheit von Personal und Publikum zu garantieren. Dazu Auszüge aus der Gefahrenanalyse des Landeskriminalamtes Berlin: „Nach Einschätzung des LKAs könnte die Aufführung eine Gefährdungslage mit schwer abzuschätzenden Folgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Folge haben. Die derzeitige weltweite Lage ist gekennzeichnet von einer verbreiteten Ablehnung der westlichen Ideologie durch Teile der muslimischen Weltbevölkerung. … Aufrufe zur Gegenwehr lösen zum Teil bei „geringfügigen Anlässen“ erhebliche Reaktionen aus (Mohammed-Karikaturen-Streit). Gemäß einer islamwissenschaftlich gestützten Bewertung des BKA ist nach islamischer Auffassung die Abbildung des Propheten Mohammed streng untersagt. Die Neuenfels-Inszenierung könnte in muslimischen Kreisen Assoziationen mit existenten Enthauptungsvideos der militanten irakischen Islamisten führen. Dies könnte als Aufruf zur Enthauptung des Propheten Mohammed verstanden werden. … Der bereits durch die Verantwortlichen der Deutschen Oper Berlin zugesagte Verzicht der Abbildung des Propheten Mohammed auf Plakaten zur Veranstaltung und Internethinweisen wirkt gefährdungsmindernd. Die Aufführung kann aber bei entsprechender überregionaler Thematisierung in der Presse zu Auswirkungen auf die Verantwortlichen der Aufführung … führen. Bislang liegen dem LKAs keine Erkenntnisse vor, wonach die Form der Aufführung bereits in der islamistischen Welt bekannt geworden ist.“ WN (29.9.2006)
“Heil Hitler“ von Rolf Hochhut, Weimar 2006
Der Weimarer Uraufführung von Rolf Hochhuts Theaterstück „Heil Hitler“ drohte ein Vervot, weil der Regisseur des Stückes, Michael Simon, alle Rollen von Frauen spielen lassen wollte. Hochhut drohte mit Klage, denn das sei „Geschichtsfälschung“. (Sdt 3/4/5.06.2006). Ein Jahr später gab es neue Probleme mit dem Stück. Die von Klaus Staeck entworfenen Plakate zur Uraufführung der Tragigkomödie „Heil Hitler!“ konnten in Berlin in den U-Bahnhöfen zunächst nicht aufgehängt werden, weil die beauftragte Plakatierungsfirma sie nicht zugelassen hatte. Grund: es sei „nicht eindeutig“ erkennbar, dass es sich um eine Theaterproduktion handele. Der Schriftzug „Heil Hitler“ und das Hakenkreuz seien zu dominierend gewesen. Schließlich wurden die Plakate doch aufgehängt. (WN 8.1.2007)
“Ich bin das Volk“ (Peter Zadek), Berlin 2007
Die „Vereinigten Berliner Verkehrsreklame“ wollte Aushänge zu der Inszenierung des Berliner Ensembles „Ich bin das Volk“ nicht in den U-Bahnhöfen dulden, weil Sprüche wie „Krüppel zuck ab“ ahnungslose Betrachter irritieren könnten. Der Entwurf (Holzschnitt) zu der Werbung stammt vom Künstler Uwe Bremer und die Zitate aus einem Gedicht von Reinhard Lettau, der ausländerfeindliche Parolen parodiert. (Welt 28.9.2007)
„Ehrensache“ von Lutz Hübner, Hagen 2008
Das Stück wurde zunächst im Januar 2007 in Hagen verboten. Zum Hintergrund: Im Mai 2004 wurde die 14jährige Filis von ihrem Freund und einem Komplizen mit 30 Messerstichen umgebracht. Die beiden jungen Türken mussten sich vor Gericht verantworten. In Berlin verfolgte Schriftsteller Lutz Hübner die Presseberichte. Er wurde dadurch auf die Probleme junger Muslime (z.B. das Problem der männlichen Ehre) aufmerksam. Sein daraus entwickeltes Stück "Ehrensache" speiste sich aus vielen Quellen und spielt im Untersuchungsgefängnis. Ein Psychologie versucht die Hintergründe des Mordes zu verstehen: Der Angeklagte Cem hatte mit dem Opfer Elena eine sexuelle Beziehung, später beschimpft er sie dafür. Als das schöne und selbst bewusste Mädchen ihn vor anderen lächerlich macht, bringt er sie um. Cem: „Die war eine Schlampe. Wenn Du über Frauen reden willst, dann reden wir über Frauen, die Ehre haben, (…) heiraten kann, das ist was völlig anderes. Das muss ein sauberes Mädchen sein.“ Dagegen klagte Filis Mutter, und bekam zunächst vor einem Hagener Gericht recht. Das Landgericht Hamburg hingegen erlaubte eine Inszenierung des Deutschen Schauspielhauses. Auch das Theater Essen durfte die Uraufführung zeigen, ein Gastspiel in Münster dagegen wurde verboten. Der Fall führte nach Revisionen zur Verfassungsbeschwerde. Die Mutter des getöteten Mädchens scheitere 2008 damit, da die Kunstfreiheit in diesem Fall Vorrang vorm Persönlichkeitsrecht habe. Die Mutter sah zwar durch das Stück das Lebensbild ihrer Tochter entstellt. Nach dem Worten der Karlsruher Richter allerdings sind literarische Werke zunächst grundsätzlich als Fiktion anzusehen – auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen erkennbar seien. (MZ 11.1.07 und WN 1.2.08)
Peter Weiss: „Die Verfolgung und Ermordung Jean Paul Marat", 2008
Die Inszenierung des umstrittenen Regisseurs Volker Lösch am Hamburger Schauspielhaus zeigte das "Hospizes zu Charenton unter Anleitung des Herrn de Sade“ - ein Chor von echten Arbeitslosen las dazu die Liste der reichsten Hamburger vor. Bereits einen Tag vor der Premiere hatten vier der 28 genannten Millionäre dagegen protestiert. „Die vier Personen drohten mit einer einstweiligen Verfügung, sollten ihre Namen auf der Bühne genannt werden", sagte ein Sprecher. Die betroffenen Namen wurden deshalb bei der Premiere nicht vorgelesen, stattdessen das Schreiben des Anwalts zitiert. Hamburger Medien veröffentlichten danach die vier Namen. Am Ende der Inszenierung ruft der Chor der Arbeitslosen noch „Bomben in Sexshops!“, Hamburg soll brennen!“ „Das Geld ganz abschaffen!“. Das Publikum spendete zur Premiere lang anhaltenden Beifall. (WN 29.10.2008)
Theater-Koproduktion: "Die 3. Generation", Berlin 2009
Das Stück handelt von den Auswirkungen des Holocaust und der Nakba (dt.: die Katastrophe: gemeint ist die Vertreibung der Palästinenser bei der Staatsgründung Israels). auf die Generation der Enkelkinder. Auf der Bühne traten gemeinsam Enkel von vertriebenen Palästinensern, Nazis und Holocaust-Überlebenden auf. Vor der Premiere in Berlin forderte ein Mitglied der jüdischen Gemeinde die Theaterleitung auf, das Stück nicht aufzuführen. Weitergehende Proteste allerdings blieben aus. Dass Tück war in einer Koproduktion der Berliner Schaubühne mit dem israelischen Nationaltheater Habimah entstanden. (FAZ 1.9.2009)
Roberto Ciullis: "Fassbinder", Mühlheim 2009
Ciullis wollte im Rahmen seines Projektes drei Stücke von Fassbinder ausführen, darunter auch das umstrittene, als antisemitisch kritisierte Stück "Der Müll, die Stadt und der Tod". Das Stück handelt von einem jüdischen Häuserspekulanten und war in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich, Holland, USA, Skandinavien oder Israel - noch nie öffentlich aufgeführt worden. Uraufgeführt wurde es lediglich am 4.11.1985 am Schauspiel Frankfurt. Damals aber waren nur Insider und ausgewählte Kritiker eingelassen worden. Proteste verhinderten damals ebenso eine öffentliche Aufführung wie in Berlin 1998. Ciullis sah sich 2009 wiederum heftigen Anfeindungen etwa dem Zentralrat der Juden, der eine Absetzung forderte. (Sdt. 22.9.2009)
Plakate
“Juristen“ von Rolf Hochhuth, Gießen 1980/81
Ein Poster mit „Prof. Carstens reitet für Deutschland“ musste aus dem Bühnenbild der Aufführung „Juristen“ entfernt werden. Interveniert hatte in der Spielzeit 1980/81 in Gießen der damalige OB der Stadt (CDU war. (online)
Gottfried Helnwein: „Lulu“, Hamburg 1988
„Die Vereinigung Deutschsprachiger Bürgerinitiativen zum Schutz der Menschenwürde in Deutschland, Frankreich, Holland, Italien, Luxemburg, Österreich und Schweiz“ erstatte 1988 Strafanzeige gegen ein Helnwein-Plakat für Peter Zadeks „Lulu“- Inszenierung im Deutschen Schauspielhaus. Es zeigt einen kleinwüchsigen Mann, der einer Frau in den entblößten Schritt blickt.
F.C. Delius: "Waschtag", Münster 1988
Auf dem Plakat zu dem Theaterstück um vier ehemalige Nazigrößen ist das Emblem der modernen Konsumgesellschaft (Coca Cola) zusammen mit dem Hakenkreuz zu sehen. Deshalb zog das amerikanische Getränkeimperium 1988 vor Gericht. Vorher hatte die Polizei schon die Räume des Wolfgang-Borchert-Theaters in Münster durchsucht und neben den Plakaten, eine Fahne sowie 1871 Programmhefte sichergestellt. (Spiegel 17 1988)
„Duell Traktor Fatzer“ - Heiner Müller, Berlin 1993
Für die Aufführung sollte mit einem Plakat geworben werden, dass die tote Ulrike Meinhof zeigt. Anwälte gaben zu bedenken, dass dies aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes unzulässig sei. Müller, damals Intendant, ließ es unbeanstandet dennoch aufhängen (Spiegel 40 2006)
Gottfried Helnwein Plakat zu Urs Widmers Drama „Jeanmaire. Ein Stück Schweiz“ , 1992
Der provokante Bildkünstler aus Österreich hatte auf einem Plakat zu Urs Widmers Dokumentar-Drama, den verstorbenen General entblößt dargestellt. Die „Allgemeine Plakatgesellschaft“ lehnte das Plakat ab und erhielt von der Polizei Rückendeckung: Das Werk verstoße „Gegen Anstand und Sitte“. Helnwein selbst sieht in dem Plakat nur die Degradierung eines angeblichen Landesverräters dargestellt. (Spiegel 39 1992)
“Fegefeuer in Ingolstadt“ von Marieluise Fleißer, München 2004/5
Auf Druck der katholischen Kirche und auf Wunsch von Oberbürgermeister Ude (SPD wurde in München vom Intendanten des Volkstheaters ein Plakat zurückgezogen, auf dem ein gekreuzigter Frosch, den der Künstler Martin Kippenberger entworfen hatte, zu sehen war. Das Plakat sollte für das Stück „Fegefeuer in Ingolstadt“ werben.
“Ein Sommernachtstraum“ von Shakespeare, München 2006
Die Werbung am Münchner Volkstheater für den Klassiker gefiel nicht allen: Das Plakat für „Ein Sommernachtstraum“ zeigte eine jugendliche Strapsen-Trägerin, die sich an einen Esel lehnt. Dies, so befand CSU-Stadträtin Elisabeth Schmucker, habe eine „negative Anrüchigkeit“ die höchst abstoßend sei. Sie beantragte, dass künftig der Aufsichtsrat des Theaters über die Plakatwahl mit entscheidet. (Spiegel 40 2006)
"Die Nibelungen",Köln 2007
In Köln verbot der Kulturdezernent Georg Quander 2007 ein Werbeplakat des städtischen Schauspiels für "Die Nibelungen", weil er einen Verstoß gegen § 131 des StGb (Gewaltverherrlichung) befürchtete. Auf dem Plakat ist eine an Händen gefesselte Frau zu sehen, deren Kopf zudem noch mit einer Mülltüte verdeckt ist. In verschiedenen zensierten Fassungen wurde das Plakat dann doch gezeigt: Entweder wurde der Kopf mit dem Müllsack ganz entfernt, mit einem schwarzen Balken versehen oder hinter dem Aufdruck "Was steckt dahinter?" verborgen. (Die Welt 27.9.2007 und Welt online 26.9.2007)
