Sexismus
Aus Zensur Archiv
Sexismus Fotos, Plakate und Titelblätter
Triebe in den fünfziger Jahren: Gesetz gegen „Schund und Schmutz“, 1952
Die klassische Vorstellung vom züchtigen Sex galt als Heilmittel gegen die anti-bourgoise Lasterhaftigkeit der Nazis. Dass Begehren und Triebe irgendwie schmutzig und deshalb einzudämmen seien, darin waren sich der CDU- Familienminister Franz-Josef Wuermeling und der konservative Sexualpädagoge Heinrich von Gagern einig. 1952 beschloss der Bundestag deshalb das Gesetz gegen „Schund und Schmutz“. Der bedeutende „Kuppeleiparagraph“ allerdings, der Vermietern und Eltern mit Strafen drohte, wenn sie duldeten, dass unverheiratete mündige Paare zusammen fanden, war keine Erfindung der 50er, sondern stammte noch aus der Nazizeit. (Sdt. 7.12.2005)
Sexwelle 1965 - 1970
In den sechziger und frühen siebziger Jahren schwabte die sog. Sexwelle über Deutschland. Insbesondere die Kirche zeigte sich sichtlich irritiert. Einige Beispiele: Der evangelische Oberhirte Kurt Scharf wähnte bereits 1964 den Untergang Deutschland nahe, gründete eine „Aktion Sorge um Deutschland“ und rief zum Kampf gegen die „Diktatur der Unanständigkeit“ auf. Ihm sekundierte auf katholischer Seite Münchens Kardinal Döpfner: „Die sogenannte Sex-Welle, die wir heute in so vielen Bereichen des kulturellen Lebens mitmachen, ist nicht Fortschritt und Befreiung, sondern menschenunwürdige, widersittliche Entartung.“ Auch der ranghöchste deutsche Geistliche, Domkapitular Aloys Heck aus Speyer, warnte davor, dass „unsere Jugend auf diese Art in unverantwortlicher Weise manipuliert wird“, weil „die Gefahr einer sittlichen Anarchie zugleich eine gesellschaftliche Anarchie nach sich zieht.“ Das Rothenburger Bistumsblatt wollte die „Schlammflut, die alles versaut“ eindämmen und erkannte den „Ungeist unser Zeit“ u.a. an Oben-Ohne-Mädchen beäugte aber auch die Politik das „schamlose“ Geschehen. Der NRW Minister für Arbeit und Soziales Figgen (SPD) warnte vor der „Auflösung der sittlichen Grundlagen unserer Gesellschaft“. (Spiegel 32 1970)
Abbildung eines "Badeshauses" aus dem Mittelalter, 1966
Entschärft wurde 1966 eine Abbildung im "Spiegel", die ein Badehaus aus dem Mittelalter zeigt: die Frau im Hintergrund rechts wurde schwarz "übermalt". (Spiegel 21 1966)
"Pardon"-Titel 1968: "Die Pille enthemmt"
"Weil die Abbildung auf dem Titelblatt unsittlich" sei, wurde die Pardonzeitschrift mit dem Arzt, der eine Nakcte auf dem Rücken trägt, von der Bundesprüfstelle wegen Jugendgefährdung indiziert. (Spiegel, 36 1968)
Filmwerbung: „Grimms Märchen von lüsternen Pärchen“ – ohne Busen, Münster 1969
In den „Westfälischen Nachrichten“ wurde 1969 eine Anzeige zum Film „Grimms Märchen von lüsternen Pärchen“ von Rolf Thiele retuschiert: Der Busen musste damals verschwinden. (Spiegel 36 1969)
“Spontan“-Titel: jugendgefährdend, 1969
Adolf Glöckner, damaliger Regierungsdirektor für Jugendschutz fand den abgebildeten „Spontan“-Titel für so jugendgefährdend, dass er die Indizierung des Blattes beantragte: „Die Abbildung dient ersichtlich nicht dem Bestreben, weibliche Körperformen in ihrer natürlichen Schönheit zur Weckung ästhetischer Empfindungen darzustellen, sondern einem spekulativen Exhibitionismus und der Schaffung eines Kaufanreizes. Das Modell posiert in unnatürlicher, gestellter Körperhaltung. Die Spreizstellung der Beine, die zwischen den Oberarmen zur Schau gestellten entblößten Brüste und der sich dem Betrachter aufdrängende Gesichtsausdruck sind typische Gestaltungsmittel, mit denen ein auf Sex getrimmtes Anregungsphoto in das Blickfeld gebracht wird.“ (…) „Das Titelbild … wirkt so … als gefährlicher Regulator und Schrittmacher einer normativen Kraft des Faktischen.“ (…). „Der Inhalt des Heftes erfüllt nur zum geringen Teil die Erwartungen, die das Titelbild auslösen soll.“ (Spiegel 36 1969)
“Bild“ und die Diskussion um die Freigabe von Pornos, 1970
„Bild“ reagierte mit einer Serie über „Pornos“ auf die aufkommende Diskussion um eine generelle Freigabe. Dabei wurden alle Abbildungen mit nackten Details mit schwarzen oder weißen Balken u.ä. versehen. Als Folge davon erschienen kuriose Fotos, wie etwas eine Dame, die nur deshalb nicht mehr onanieren kann, weil der „Bild“-Seitensatz durch ihr Geschlecht geht, oder eine andere, die nur deshalb beim Fellatio behindert wird, weil Bild fast den ganzen Penis schwarz abdeckte. (Spiegel 43 1970)
“Virgin-Pack“-Äpfel, England 1971
Nachdem das Londoner Wochenblatt „Parade“ die Oberweite von Photomodell Sally Dixon mit den Worten „frisch, fest und knusperig“ abgebildet hatte, wollte der Obstzüchter David Neve davon profitieren. Seine Apfelkisten sollten mit dem Brust-Bild des Mädchens versehen und als „Virgin-Pack“ auf den Markt gebracht werden. Der Versuch scheiterte, weil die Druckerei den Auftrag ablehnte. Begründung: „Das Photo könne ihre Arbeiterinnen verärgern.“ (Spiegel 14 1971)
Klage gegen Herbert Wehner wegen „Verbreitung unzüchtiger Schriften“, 1971
Weil die Hamburger SPD-Druckerei Auer jede Woche rund 1 Million Sexpostillen (u.a. St. Pauli Nachrichten, St. Porno, Sex Report) druckte, verklagte ein Rechtsanwalt den damaligen SPD-Vize Herbert Wehner wegen „Beihilfe zur Verbreitung unzüchtiger Schriften“. (Spiegel 20 1971)
“Stern“: Playgirl der Woche, 1975
Henris Nannen Stern wurde 1975 der Verbreitung „harter Pornographie“ bezichtigt. Anzeige erstattet hatte Karin Engelhardt, Inhaberin der Hamburger Sex-Shop Kette „Tiffany“, bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Hamburg: Als Playgirl der Woche war im „Stern“ vom 27.2.1975 ein gefesseltes nacktes Mädchen zu sehen. (Spiegel 11 1975)
Oberweite der FDP-„Lisa“, 1976
Vehemente Diskussionen gab es in der FDP, weil die Parteijunioren mittels „nackter Damen“ geworben hatten. Hatte man früher die „sexistische“ Werbung analytisch noch angeprangert („Die Frau soll Männer durch sexuelle Stimulierung zum Kauf verschiedenartiger Produkte anregen.“), so setzten die Junioren 1976 selbst auf eine hüftenschwingende, busenstarke Zeichen-Figur Lisa, die auf Flugblättern und in Schülerzeitungen zu sehen war. Entsprechend groß war die Empörung über „Liberale Schüler-Aktion“. Als Folge davon produzierten überall im Lande Schüler, die die Werbung mit Sex als politisch zu anstößig empfanden je nach Gusto eigene, meist entschärfte LISA-Gestalten – mal pummelig (Gruppe Köln), mal picklig (Gruppe Bonn) oder mal nur mit Durchschnitts-Oberweite, aber dafür leichtem Mona Lisa Lächeln (Gruppe Aachen). (Spiegel 19 1976)
"Spiegel"-Titel 10 1981: "Poona"
Das Titelblatt des "Spiegel (Nr. 10 1981) zum Thema Poona wurde von Leser in Briefen als "sexistisch" eingestuft.
Karl Lagerfeld und Helmut Newton: „Nordfleisch“, 1982
Der Modeschöpfer Karl Lagerfeld erfand den Namen und der Fotograf Helmut Newton lieferte die Bilder: „Nordfleisch“ hieß eine Ausstellung von Nacktfotos, manche davon überlebensgroß die unbeanstandet in München gezeigt wurde. In der „Ostdeutschen Galerie“ in Regenburg aber scheiterte die Schau, weil die Würde der Frau verletzt würde. (Spiegel 29 1982)
Werbebroschüre für landeseigene Ferienhotels: frauenfeindlich, Hessen1986
Die von der Hessischen Landesregierung 1986 veröffentlichte Broschüre zeigte u.a. Äpfel, auf denen ein Mann ruht. Sie wurde zum Streitfall, weil die hessische Bevollmächtigte für Frauenangelegenheiten, Marita Haibach, die Druckschrift als „sexistische Werbung“ einstufte. Die Äpfel würden „offenkundig den Busen einer Frau symbolisieren“, auf dem „der darauf liegende Mann seine Form der Entspannung“ finde, lautete ihr vernichtendes Urteil. Das Finanzministerium gelobte Besserung und versprach, zukünftig auf die Werbung zu verzichten. (Spiegel 46 1986)
Anti-Sexismuskampagne von Alice Schwarzer, 1987
Der Vorstoß unter Führung von Alice Schwarzer zielte darauf, den Strafrechtsparagraphen 184 (Pornographieverbot) zu verschärfen bzw. durch das BGB zu ergänzen. 1978 hatte Schwarzer einen Prozess verloren, den sie gemeinsam mit der Schauspielerin Inge Meysel, der Psychologin Margarete Mitscherlich-Nielsen und acht weitere prominenten Frauen wegen eines ihrer Meinung nach sexistischer Titelbilder des „Stern“ geklagt hatten. Die Klägerinnen fühlten sich u.a. „dadurch zu beleidigt, dass auf den Titelseiten … Frauen als bloßes Sexualobjekt dargestellt werden und dadurch beim männlichen Betrachter der Eindruck erweckt wird, der Mann könne über die Frau beliebig verfügen und sie beherrschen.“ Beleidigt sah frau sich durch Titel mit: „Einer Schwarzen, nackt, in der Hand ein phallisches Mikrophon und um die Fesseln schwere Ketten“, einem Hintern „anzüglich platziert auf einem Fahrradsessel“, nackte Frauen „mal sandbedeckt an den entscheidenden Stellen“. Die „Schwarze“ war nebenbei bemerkt Grace Jones, die selbst nackt auf einem ihrer Plattencover posiert hatte. (Spiegel 27 1978) Schwarzers Entwurf sah vor, dass als Pornographie nicht nur Darstellungen gelten, die „die Grenzen des sexuellen Anstandes“ überschreiten, sondern auch „verharmlosende oder verherrlichende, deutlich erniedrigende sexuelle Darstellungen von Frauen und Mädchen in Bildern und/oder Worten“. Jede Frau, „die mit einer pornographischen Darstellung konfrontiert“ werde, solle dann auf „Ersatz materieller und immaterieller Schäden“ klagen können. Ferner sah der Entwurf vor, dass wer „Frauen oder Mädchen gegen deren Willen, vorsätzlich oder fahrlässig, der Wahrnehmung von Pornographie aussetzt“ mit Schadensersatzklagen zu rechnen habe. Mit Schadensersatz bedroht werde zudem der, der „nachweislich aufgrund des Konsums von Pornographie Frauen/Mädchen in ihrem Recht auf Würde, Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit verletzt“. Dabei meinte Schwarzer nicht nur brutale Pornos, sondern entwickelte ein breit gefächertes Feindbild, das „von den leider immer noch gewohnten ´Stern´-Bildern über die nuttig aufgemachten Mädchen in ´Bravo´ über die winselnden Hündinnen in ´Lui´ bis hin zu den neuen Zeitgeist-Pornographen“ wie „Wiener“ (dort waren im Juni 1986 gefesselte nackte Frauen präsentiert worden) reichte. (Spiegel 50 1987)
“Emma“ selbst pornographisch, 1987
Emma, das Feministinnenblatt, wurde 1987 selbst vom Fachhandel wegen „beispielloser pornographischer Darstellungen“ boykottiert. Angewidert hatten sich Frauen der „Emma“- Redaktion für eine Pornostudie mit einschlägigen Videos und Magazinen der boomenden Pornoindustrie beschäftigt. Das Ergebnis wurde in den letzten Nummern des Jahres 1987 veröffentlicht. Die mit Bildern unterlegten Berichte wurden u.a. folgende Beispiele vorgestellt: „Eine Frau, die einer anderen den After leckt. Eine Frau, die in allen zur Verfügung stehenden Löchern Schwänze stecken hat.“ Daraus leitete frau zwar ein Verbot der Pornographie her. Die Zeitung selbst aber geriet in den Verdacht. Viel Händler weigerten sich die Nummer zu vertreiben. Vorab hatten die Münchner Anwälte Wolfgang Auer und Wolfdieter Kuner in einem eiligen Fernschreiben an die Zeitschriften-Händler wissen lassen, dass der Vertrieb der Novemberausgabe strafbar sei. Dem Frauenblatt taten die Anwälte kund, das es bei seinem Kampf gegen den Sittenverfall selbst „harte Pornographie“ vertreibe. Auch für „Emma“ gelte der Paragraph 184 Absatz drei des Strafgesetzbuches bzgl. eines „generellen Vertriebsverbotes.“ Vor allem die Abbildungen auf Seite 24 erregten die Herren. Dort wurden Bilder von „illegalen Pornos mit Kindern und Tieren“ gezeigt. Die Bundesprüfstelle allerdings sah keinen Anlass Emma auf den Index zu setzen. (Spiegel 47 1987)
“Tempo“ und der „Verfall der Sitten, November 1987
Ärger wegen des „Verfalls der Sitten“ bekam 1987 das Hamburger Zeitgeistmagazin Tempo zu spüren. In der November- Ausgabe war ein Bericht über das Geschäft mit harten Video- Pornos veröffentlicht worden. O-Ton: „In fünf Millionen Wohnzimmern wird täglich gevögelt und geblasen – auf dem Bildschirm“. In der Folge durfte „Tempo“ z.B. in Bayern einen Monat lang nur unter dem Ladentisch gehandelt werden. Damit verschwand gleichzeitig eine ein Bericht über die Verbindung zwischen den Münchner Kommerzsender „TV Weiß-Blau“ und Franz Georg Strauß, dem Sohn des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten. Überschrift: „Strauß jr. – Alpen-Dalles im Bayernland.“ (Spiegel 47 1987)
Gottfried Helnwein: „Lulu“, Hamburg 1988
„Die Vereinigung Deutschsprachiger Bürgerinitiativen zum Schutz der Menschenwürde in Deutschland, Frankreich, Holland, Italien, Luxemburg, Österreich und Schweiz“ erstattete 1988 Strafanzeige gegen ein Helnwein-Plakat für Peter Zadeks „Lulu“- Inszenierung im Deutschen Schauspielhaus. Es zeigt einen kleinwüchsigen Mann, der einer Frau in den entblößten Schritt blickt. Die "Leitstelle Gleichstellung der Frau" beim Hamburger Senat" wertete das Plakat als "eindeutig frauendiskriminierend". (Spiegel 7 1988)
Frankfurter Peepshows sittenwidrig, 1989
Das rot-grüne Frankfurt schloss sämtliche Peepshows wegen Sittenwidrigkeit. Denn, so das Ordnungsamt in Frankfurt: die Zurschaustellung komme einer „entpersonifizierten Vermarktung der Frau“ gleich und müsse deshalb verboten werden. Dem Amt missfiel, dass „durch das System der Einzelkabine bewusst die Möglichkeit der Selbstbefriedigung und deren kommerzielle Ausnutzung“ geschaffen werde. (Spiegel 28 1989)
"Sexistische" Nudelwerbung, 1989
Die Grünen-Abgeordnete im bayrischen Landtag, Ingrid Psimmas, empörte sich über ein als PR-Gag gedachtes Plakat, „welches zum Verzehr ihrer Nudeln gleichsam zumindest den optischen Verzehr eines Busens mit anbietet.“ Dies stufte sie als „frauenfeindliche sexistische Werbung“ ein. (Spiegel 32 1989)
Schnaps: Busengrapscher und Schlüfperstürmer, vermutlich neunziger Jahre
Wegen "Frauenfeindlichkeit" der Etiketten wurden die kleinen Schnapsflaschen geächtet.
Tomi Ungerer: Werbeplakat für den Blumenkorso des elsässischen Sélestat, Frankreich1990
Eine Frau, die sich nur leichtbekleidet auf einen Gorilla stützt, brachte den französischen Familienverband in Rage. Der Vorwurf: "ein demütigendes und erniedrigendes Bild der Frau", das an die "niedrigsten Instinkte" appelliert. Das Werbeplakat wurde dennoch verteilt und ausgehängt. (Spiegel 30 1990)
Werbeplakate der "Bild": "Mittags krieg ich Hunger. Auf Sex." 2002
Die Werbung der "Bild"-Zeitung mit einer freizügig bekleideten Lolie an Münsteraner Bushaltestellen rief die Frauenbeauftragte der Bischofsstadt auf den Plan und zeigte sich solidarisch mit vorwiegend Beschwerde führenden Frauen: „Die Anruferinnen weisen vor allem darauf hin, dass hier das Bild von Frauen entworfen wird, die sexuell ständig zu Verfügung sind und nichts anderes als Sex im Kopf haben. Gerade der Lolita-Typ auf dem Plakat scheint den `Papi` animieren zu wollen, haben mir Frauen gesagt, die solche Erfahrungen machen mussten. Die Plakate forderten zu sexuellem Missbrauch geradezu auf und das in einer Stadt, wo man viel zur Abwehr von Gewalt gegen Frauen tue. Und schließlich könnte z.B. Ausländern vermittelt werden, dass in Deutschland ´alles und alle zu haben seien`“. (MZ 12.11.2002)
“Bild“-Glückwunsch and die „taz“, 2004
Kai Kiekmann, damals Chefredakteur der „Bild“ hatte der Berliner „taz“ zum 25. Geburtstag eine Anzeige mir einem Pin-up geschickt: die wurde nicht gedruckt. Der Text lautete: „Zum Geburtstag schenkt euch „Bild“ eine Mieze“. Auf dem Aktfoto war eine Blondine zu sehen. Statt des Bildes erschien ein grauer Text: „Bild gratuliert der tageszeitung zum 25. Geburtstag.“ (Spiegel 17 2004)
Kampagne für ein gebührenfreies Erststudium: „Auf die Länge kommt es an“, NRW 2005
Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag NRW, sorgte mit einer Kampagne für das gebührenfrei Erststudium unter männlichen Parteifreunden und überzeugten Feministinnen für Unbehagen. Eine E-Card, die im Internat auf das Studienthema aufmerksam machen sollte, zierte eine ansehnliche junge Frau und dem besagten Slogan: „Politisch unkorrekt“ grummelten die Gegner, der provokanten Aktion. (Spiegel 4 2005)
„euroPART. Aktuelle Kunst aus Europa“, 2005
Die Aktion des Veranstalters „25peaces“ wurde in Österreich heftig diskutiert. SPÖ, FPÖ, Feministinnen und die Boulevardpresse entrüsteten sich über großformatige Plakate, die im öffentlichen Raum anlässlich des turnusmäßigen EU-Vorsitzes Österreichs gezeigt wurden. U.a. wurden die Queen, George W. Bush und Jacques Chirac in eindeutigen Posen präsentiert und in Anlehnung an Courbet eine Frau mit weit gespreizten Beinen und nur mit einem knappen, 15 EU-Sterne tragenden Slip bekleidet, gezeigt. Der österreichische Staatssekretär für Kunst verurteilte die Plakate der Europa-Kampagne als „sexistisch“ und „die Menschenwürde verletzend“. (Welt 30.12.2005)
“Penthouse“-Werbung sexistisch, Münster 2006
2006 verurteilte in Münster die Bezirksvertretung Münster-Mitte eine Werbekampagne des Magazins „Penthouse“. Einstimmig votierten die Politiker für eine von der CDU eingebrachte Resolution gegen die Werbeposter die „auf städtischen Werbetafeln (Bushaltestellen, freistehende Werbetafeln) ausgehängt waren“ als eine „Herabwürdigung von Frauen“. Auch sollte zukünftig vertraglich vereinbart werden, dass keine Werbekampagnen mehr, „die Personen auf ihre sexuelle Funktion reduzieren und / oder deren ständige sexuelle Verfügbarkeit nahe legen“ ausgestellt werden. Auf dem Poster sei „eindeutig eine Frau zu sehen, die sich sexuell andient,“ urteilte CDU-Politikerin Antje von Ungern-Sternberg. (WN 17.8.2006)
CDU-Frauenunion gegen „Bravo“-Witze, Coesfeld 2008
Die CDU-Frauenunion des Kreises Coesfeld beklagte sich 2008 über die Seite: „Darüber lachen Jungs“ in „Bravo Girl“ und schickte deshalb Protestbriefe an Chefredaktion: Die Witze verherrlichten Gewalt gegen Frauen, seien diskriminierend und extrem frauenfeindlich, lautete der Vorwurf. (WN 22.1.2008)
Fotos von Delegiertenfrauen im Türkischen Bad, Türkei 2009
Walter Hill, der britische Generalsekretär der Internationalen Handelskammer ICC wetterte gegen die „grobe Verletzung der Intimsphäre“ durch türkische Boulevard-Zeitungen und drohte mit Strafanzeige. Der Hintergrund: Die Ehefrauen von Delegierten waren in ein Türkisches Bad eingeladen worden. Eine türkische Fotografin hatte diese dann beim Bad und Tanz aufgenommen und in den Zeitungen „Son“ und „Günaydin“ präsentiert. (Vermutlich Spiegel 26 2009)
Fete der Wirtschaftswissenschaftler der WWU Münster laut ASTA "sexistisch", Münster 2009
Auf der besagten Fete tanzten u.a. ein paar Gogo-Girls und eine weibliche Schönheit entblätterte sich bis hin zu gänzlich nackten Tatsachen. Der ASTA reagierte mit einem offenen Brief: Frauen würde durch solche Party zu "Werbe- und Sexualobjekten" herabgewürdigt. (WN 27.11.2009)
Männerstrafen
Teilnahme an einer Schönheitskonkurrenz: aus der Armee entlassen, England 1970
Sue Bowater, weiblicher Offizier der britischen Royal Airforce, musste ihren Dienst quittieren. Die junge Frau hatte bei einer Schönheitskonkurrenz im einteiligen Badeanzug auf dem Laufsteg zuviel Haut gezeigt und war deshalb von ihrem Kommandeur gerügt worden: ein Offizier dürfe nicht „halbbekleidet in der Öffentlichkeit“ auftreten. (Spiegel 45 1970)
Freizeit-Nacktmodell: College Rauswurf, England 1973
Chloe Armstrong, Kinderpflege-Schülerin hoffte auf eine neue Karriere: Das Freizeit-Nacktmodell hatte für Oxfords Unversitätszeitung „Cherwell“ Rücken an Rücken mit deren Chefredakteur David Soskin posiert. Während der Blattmacher mit einer Rüge und einen Geldbuße von einem Pfund davon kam, wurde die Hauptdarstellerin vom College verwiesen. (Spiegel 6 1973)
Fiona Richmond nackt mit Fußballern, England um 1980
Die britische Nackt-Akrtice ließ sich gleich mit der gesamten Elf des englischen Drittligisten Crystal Palace bei Wasserspielen ablichten. Das erhitzte die Gemüter der Fußballverbandsfunktionäre so sehr, dass mit Sanktionen drohten, weil das Foto der gemischten Wannen-Mannschaft „dem Ansehen des britischen Fußballs schade“.
Polizistin Carol Shaya im Playboy, USA (80er vermutlich)
Weil sie für den Playboy posiert hatte, wurde die rotblonde Schönheit aus dem New Yorker Polizeidienst entlassen. Sie habe, so hieß es, die Würde des Amtes verletzt Kurz darauf tauchte mit Eddie Mallaia ein nachlässig gekleideter Cop in der Fachpresse auf: er durfte im Dienst bleiben. (Stern und online)
Börsenmaklerinnen als „Playmates“: gekündigt, NY 2009
Lisandra Trujillo, Ex-Börsenmaklerin, und sechs weitere Frauen von der Wall Street hatten sich für die August-Titelgeschichte (1989) des amerikanischen „Playboy“ unter dem Titel „Women of Wall Street“ weitgehend ausgezogen. Das war den mächtigen Herren der Wallstreet zuviel: Sechs der sieben Börsianerinnen verloren nach der Photosession ihren Job. (Spiegel 31 1989)
Barbusige Soldatin unter Arrest, Israel 1995
Eine israelische Soldatin der Luftwaffe (Name geheim) posierte 1995 barbusig mit Schlamm, Maschinenpistole. Die Vorgesetzten waren nicht entzückt. Weil sie gegen das "Armeeverbot" verstoßen habe, stellten sie die junge Dame unter Arrest. (Stern 10 1995)
Werbung
Werbung für Fluglinien: "Fly me", 1972
Malaysia-Singapore-Airline warb mit "This girls in love with you", National Airlines (USA) mit "Fly me", die Ethiopian-Airlines mit "Wir haben die Hostess erfunden. 3000 vor Boing" und die englische Gesellschaft BOAC mit "Wollen Sie bei mir landen?" (wobei eine attraktive Hostess die Frage stellte). Alle Anzeigen stießen massive Kritik in der Öffentlichkeit. Die englische Gesellschaft zog ihre Anzeige nach einer Intervention eines britischen Unterhausabgeordneten zurück und in Amerika gingen sogar Hausfrauen auf die Straße und gegen das "Fly me" zu demonstrieren. Transparente mit Aufschriften wie "Stoppt den Mißbrauch der Frauen als Sexköder" oder "National-Werbung erniedrigt die Frauen" wurden dabei geschwenkt. (Spiegel 34 1972)
Unbeanstandet hingegen blieben (als Vergleich) 1968 Pin-up-Plakate der britischen Fischerei Gesellschaft "Ross Trawlers Group", die damit ihr Unfallquote auf den Schiffen senken wollte. Aufschrift: "Suzy liebt einen `vorsichtigen`Mann. Geh keine Risiken ein. Suzy will noch mehr von dir." (Spiegel 15 1968)
Frauenfeindliche Code-Werbung für Bordelle, 1975
Auf Geheiß der Polizei mussten West-Berliner Prostituierte und der Axel Springer Verlag den Code für Bordell-Anzeigen ändern. Aus Masseusen wurden Modelle,, Dienstleistungen, die sonst unter dem Codewort Massage angeboten wurden („zart oder streng“ oder „französisch total“ oder „bis zu totalen Entspannung“) mussten nun von Modellen „vorgeführt“ oder „photographiert“ „mit Können“ „sehr vielseitig“ heißen. Die neue Sprachreglung war aufgrund der Neufassung des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ vom Januar 1975 notwendig geworden. Danach handelt ordnungswidrig, wer etwa „entgegen einem Verbot eine militärische Anlage betritt“ oder „ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art sich frei umherbewegen lässt“ und auch der, der „durch Verbreiten von Schriften Gelegenheit zur endgeldlichen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist.“ . Weitere Folgen der neuen Sprachregelung waren: Aus „zierliches Dingelchen, anschmiegsam“ wurden ein „zartes Aushilfsmodell, romantisch“ die „selbstlose Anfängerin“ mutierte zum „Amateurmodell, vielseitig“ die „Sado-Therapeutin“ zum „dominanten Supermodell“, statt „vollbusig, schlank“ hieß es jetzt „große Oberweite; Konfektionsgröße 38“, statt „reizende Gespielinnen massieren verführerisch“ nun „rassige Modell führen elegante Moden vor“. (Spiegel 28 1975)
Andere Länder
England
“Playboy“-Cover-Girl Lily Cole, 2008
Das britische Fotomodell sorgte in der Heimat für handfesten Skandal. Cole hatte mit nichts als weißen Söckchen bekleidet und einer Schulmädchenzopffrisur auf dem Cover der Oktober Ausgabe des französischen Playboys posiert. Christliche Vereinigungen riefen wegen des schlüpfrigen Fotos zu einem Boykott der Warenhauskette Marks & Spencer auf, bei der Cole als Hauptwerbeträger unter Vertrag stand.(Spiegel Oktober 2008).
Krankenschwester auf den Werbeflächen von Bussen, 2010
Die Berufsvereinigung der Krankenschwestern sah sich durch eine Werbekampagne auf den Fahrzeugen einer englischen Buslinie als "sexy" verunglimpft und forderte den Stopp der Kampagne. (Daily Mail Online 16.2.2010)
Frankreich
Werbung für „Lui“, Paris 1991
Anne Sinclair, Star-Journalistin im französischen Fernsehen, verwahrte sich gegen einen Aushang an Pariser Kiosken und Metro-Stationen. Auf Antrag von ihr untersagte das Pariser Amtsgericht dem französischen Herrenmagazin „Lui“, mit der auf Plakate gezogenen Titelseite der Juni-Ausgabe zu werben. Auf dem „Lui“-Cover hatte der französische Zeichner Melki die attraktive Moderatorin als leicht bekleidete Interview-Amazone karikiert. Außerdem wurden die Macher gezwungen, aus dem Heft eine Doppelseite zu entfernen, auf der die Brünette mit dem tiefblauen Blick von Melki als peitschen schwingende Domina dargestellt war. Den Antrag der Journalistin, das ganze Heft vom Markt zu nehmen, lehnte das Gericht ab. (Spiegel 25 1991)
Neuseeland
Werbung Air New Zealand: Jagd nach Frischfleisch, 2010
Wie Raubkatzen, die auf der Jagd nach beute sind, wurden Frauen in einem Video bei der Fluglinie Air New Zealand dargestellt. Aufgerufen waren ältere Frauen, die "hinter jüngeren Männern her sind" (Vorliebe für "Frischfleisch"), sich für einen Wettbewerb entsprechend in Pose ablichten zu lassen. Die Werbung löste heftige Kritik vor allem bei der Organisation "Rape Prevention Education" (einer Organisation zum Kampf gegen Vergewaltigungen) aus, die die Werbung als rassistisch und Frauen abwertend empfand. (welt online 20.1.2010)
Schweden
Sexismus: Frau als „Blickfang“ benutzt, 1991
Helen Wellton, Chefin einer schwedischen Computerfirma wurde wegen „Frauendiskriminierung vom ethischen Rat Schwedens gerügt. Die Unternehmerin hatte in Zeitungsanzeigen mit einer „sexy“ aufgemachten Frau (Löwenmähne, tief ausgeschnittenes Dekolleté) geworben. Ihr wurde vorgeworfen, die Frau nur als „Blickfang“ genutzt zu haben. (Spiegel 39 1991)
Spanien
Tennis-Ballmädchen als „Dekoration“, Madrid 2004
Beim Masters Turnier in Madrid sorgten 2004 die Ballmädchen für Diskussionen. Als Werbegag hatten die Veranstalter Models engagiert, die einmal am Tag beim „Topspiel des Tages“ die Bälle aufsammeln sollten. Das spanische Arbeitsministerium sah darin eine Form des Sexismus und forderte den sofortigen Abzug: „Die Frauen werden als bloße Objekte der Dekoration missbraucht“, beschwerte sich die Beauftragte für Gleichstellung. (WN 22. 10 2004)
USA
Lucifer´s friend: "Sneak me in", 1980
Nach Protesten amerikanischer Frauenverbände wurde das ursprüngliche Cover für den US-Markt entschärft. Auch der deutsche "Musikexpress" (Nr. 9 1980) verurteilte das Cover als "sexistisch".
“Newsweek“: „Busenfreier“-Titel, 1982
Eine busenfreie Frau auf dem Titel des Nachrichtenmagazins „Newsweek“ empörte 1982 Amerika. Das Titelblatt der 2,95 Millionen-Auflagestarken Zeitschrift vom 7.Juli 1982 zeigte ein busenfrei William Baileys „Porträt der S“ . Überall im Land weigerten sich Geschäftsleute das Nachrichtenmagazin mit einem solchen Schocker anzubieten. Allein 131 Geschäfte der Giant-Kette weigerten sich im Raum Washington die Newsweek zu verkaufen. Mit dem „Porträt der S“ erschien zum ersten mal in der amerikanischen Pressegeschichte ein unbekleideter Mensch auf der Titelseite eines amerikanischen Nachrichtenmagazins. (Spiegel 24 1982)
„Old Milwaukee Beer“- Werbung, 1991
Lori Peterson, Anwältin aus Mineapolis, verklagte eine amerikanische Großbrauerei wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Brauerei hatte mit einem leicht geschürzten “schwedischen Bikini-Team“ für ihr Bier geworben. Die Begründung für die Klage lautete: „Diese Anzeigen signalisieren den männlichen Angestellten, dass Frauen, dumme, scharfe Betthasen sind.“ (Spiegel 48 1991)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: T-Shirts und Hot Pants, USA 1993
Lori Peterson, Rechtsanwältin USA Minnesota, vertrat 1993 eine Klage in einem „besonders krassen“ Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Ihre Mandantinnen, drei Kellnerinnen der amerikanischen Restaurant-Kette „Hooters“ behaupteten, Manager hätten ihnen extrem knappe T-Shirts und Hot Pants als Dienstkleidung verpasst. U.a. waren dabei T-Shirts mit dem Aufdruck „More than mouthful“, wobei die beiden „Os“ eine weibliche Brust symbolisierten. In einem weiteren Klagepunkt verlangte Peterson, dass die Restaurantkette ihren Namen ändere: Hooters bedeutet im Slang soviel wie „Titten“. (Spiegel 20 1993) „Sexistisches“ T-Shirt

